In Deutschland kursiert im Bildungsbereich nach wie vor ein Begriff von Inklusion, der sich auf die gemeinsame Bildung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen beschränkt. Dies mag auch daran liegen, dass der Diskurs um Inklusion in Deutschland erst mit dem UN-Übereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2006 Fahrt aufnahm. In diesem Übereinkommen ist das Recht auf inklusive Bildung in Artikel 24 festgeschrieben.